- Vorhalten des Bereitschaftdienstes, Ausführung nach Witterungslage
- Räumung, Abstreuung der Gehwege, Zufahrten, Stellplätze und öffentlichen Bürgersteige,
soweit diese Leistungen vom Anlieger zu erbringen sind
- Zurverfügungstellung des Streugutes und der abstumpfenden Mittel
- Vorhaltung der erforderlichen Gerätschaften
- Abschluss der gesetzlichen Haftpflichtversicherung in Bezug auf das Risiko der Streu- und
Räumpflicht
Gerne beraten wir Sie zu unseren kompletten Leistungen beim Winterdienst.
Individuelle, unverbindliche Auskünfte erhalten Sie über das Formular auf unserer Webseite sowie per Telefon und Mail.