Der Komplett-Service rund um den Rauchwarnmelder wird von unseren geprüften Fachkräften für Rauchwarnmelder nach DIN14676 durchgeführt. Sie sorgen für die fachgerechte Installation und Wartung Ihrer Rauchwarnmelder.
In Nordrhein-Westfalen besteht, für Neu- und Umbauten seit 01.04.2013 und für bestehende Wohnungen seit 31.12.2016, die Rauchmelderpflicht. Danach sind Rauchwarnmelder in allen Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren (über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen) einzubauen. Für den Einbau verantwortlich ist der Eigentümer bzw. Vermieter des Objekts und für die Betriebsbereitschaft der Besitzer oder Mieter des Objekts. Immobilien-Eigentümer in NRW, die keine Rauchmelder installiert haben, riskieren ihren Gebäude-Versicherungsschutz.
Die Rauchwarnmelder-Pflicht ist in § 49 Absatz 7 der Bauordnung NRW gesetzlich geregelt. Das Gesetz ist am 1. April 2013 in Kraft getreten:
"In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Dieser muss so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Wohnungen, die bis zum 31. März 2013 errichtet oder genehmigt sind, haben die Eigentümer spätestens bis zum 31. Dezember 2016 entsprechend den Anforderungen nach den Sätzen 1 und 2 auszustatten. Die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder hat der unmittelbare Besitzer sicherzustellen, es sei denn, der Eigentümer hat diese Verpflichtung bis zum 31. März 2013 selbst übernommen."
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